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Hätten Sie es gewusst? Ja auch für den Verkäufer entstehen beim Verkauf einer Immobilie Kosten. Diese sind in der Regel deutlich geringer als auf Seiten des Käufers, aber es gibt Sie dennoch! Nicht alle möglichen Kosten treffen jedoch auch auf jede Verkaufssituation zu. Daher finden Sie hier eine Liste aller möglichen Nebenkosten und können eruieren, welche Sie betreffen könnten.

Maklerprovision

Beauftragen Sie als Verkäufer einen Makler mit der Veräußerung Ihrer Immobilie so fällt (gemäß dem neuen Immobiliengesetz) in jedem Falle eine Provisionszahlung an. Diese kann in der Höhe variieren, ortsüblich sind 3,57% inkl. MwSt.

Besichtigungstermin - Martina Wagner Immobilien

Verkaufsunterlagen

Zum Verkauf einer Immobilie müssen dem Käufer bzw. dem Finanzierer des Käufers diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, müssen Sie durch den Verkäufer beim Bauamt oder Katasteramt angefordert und zur Verfügung gestellt werden. Hier werden Bearbeitungsgebühren fällig. Diese variieren in der Regel zwischen 10 und 50 €.

Ein Grundbuchauszug der nicht älter als 3 Monate ist, muss in der Regel in jedem Fall angefordert werden.

Tipp: Wenn Sie einen Makler beauftragen, sollten Sie ihn fragen ob er diese Kosten für Sie übernimmt!

Energieausweis

Seit 2014 ist die Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf einer Immobilie Pflicht. Diese wird auch im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben.

Für alle Immobilien, die vor 1977 erbaut wurden ist ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht. Für jüngere Immobilien ist auch ein Verbrauchsausweis möglich. Beides lässt sich entweder günstig im Internet erstellen oder – und dies wäre meine Empfehlung – durch den Schornsteinfeger oder Energieberater Ihres Vertrauens.

Kostenpunkt für einen Bedarfsausweis zwischen 250 und 500 €

Tipp: Wenn Sie einen Makler beauftragen, sollten Sie ihn fragen ob er diese Kosten für Sie übernimmt!

Notarkosten

Ja eigentlich übernimmt der Käufer die Notarkosten – ABER, der Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung der Grundschulden (sofern noch vorhanden) sowie die Löschung von eingetragenen Lasten (bspw. es ist noch ein Wohnrecht für einen längst verstorbenen Angehörigen im Grundbuch eingetragen o.ä.)

Die Löschung der Grundschuld beträgt 0,2% des Kaufpreises.

Die Kosten für die Löschung eingetragener Lasten können variieren.

Notar - Martina Wagner Immobilien

Vorfälligkeitszinsen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, bevor das/die Darlehen vollständig bezahlt wurden, entstehen in der Regel Vorfälligkeitszinsen. Diese variieren je nach Höhe der Restschuld, Länge der Restdarlehenslaufzeit und Höhe des vereinbarten Zinssatzes.

Sofern eine Restschuld auf der Immobilie lastet, prüfen Sie unbedingt bevor Sie den Verkaufsprozess starten, was Sie erwartet und ob der angestrebte Verkaufspreis ausreicht, um diese abzulösen.

Spekulationssteuer/Einkommenssteuer

Wenn Sie eine Anlageimmobilie (nicht selbst bewohnt) innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Kauf wieder veräußern, wird auf den erzielten Gewinn eine Spekulations-steuer fällig. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz.

Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben, müssen Sie es im Jahr des Verkaufs mindestens 2 Jahre bewohnt haben, um keine Steuern auf den Gewinn zahlen zu müssen. Diese 2 Jahre sind aber nicht als „volle“ Jahre zu rechnen. Es genügt, wenn Sie im Veräußerungsjahr zumindest am 01.01., im Vorjahr das gesamte Jahr und im Vorvorjahr mindestens am 31.12. an der Adresse gemeldet und wohnhaft waren.

Verkaufen Sie Ihr Eigenheim bevor Sie es mindestens 2 Jahre selbst bewohnt haben (bpsw. im Scheidungsfall), müssen Sie den Gewinn bei Ihrer Einkommenssteuer-erklärung nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. 

In den letzten 10 Jahren hat die Politik einige Änderungen im Immobilienbereich eingeführt, die häufig bis heute noch zu Verwirrung bei „Branchenexternen“ führen. Die Reform der Maklerprovision aus dem Jahr 2020 hat diese Situation nicht verbessert. Aus diesem Grunde möchte ich versuchen die derzeit gültigen Regelungen für meine Region kurz und übersichtlich darzustellen.

Vermietung

Mietangebot - Martina Wagner Immobilien

Für die Vermietung von Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien) gilt seit Juni 2015 das so genannte Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass derjenige der den Makler bestellt, diesen auch zu zahlen hat.

Beauftragt ein Vermieter einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie geht er mit ihm eine Provisionsvereinbarung ein.

Diese beträgt in Rheinland-Pfalz in der Regel 2 Nettomonatskaltmieten (NKM) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wenn eine Privatperson/familie o.ä. einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragen möchte (weil sie bspw. in ein anderes Bundesland umziehen und den Aufwand alleine nicht stemmen möchten), verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Maklerprovision. Auch diese beträgt in der Regel 2 NMK zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Verkauf von Wohnungen & Einfamilienhäusern

Besichtigungstermin - Martina Wagner Immobilien

Seit 23.12.2020 gilt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Dieses bezieht sich, wie oben angeführt auf Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.

Während der Makler vor Inkrafttreten dieses Gesetzes oftmals kostenfrei für den Verkäufer gearbeitet hat, so DARF er dies nun NICHT mehr. Das Gesetz legt fest, dass der Käufer maximal 50% der Maklerprovision zu tragen hat.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die ortsübliche Maklerprovision in der Region Mayen-Koblenz & Umgebung beträgt 3,57% (inkl. MwSt), dies ist jedoch kein vorgeschriebener Prozentsatz. Die Provision ist eine individuelle Absprache zwischen Makler und Verkäufer, d.h.:

VerkäuferseiteKäuferseite früherKäuferseite mit neuem GesetzMaklerseite früherMaklerseite mit neuem Gesetz
zahlt keine Provisionzahlt 3,57% zahlt keine Provision erhält 3,57% erhält nichts
zahlt 1,19% zahlt 3,57% zahlt 1,19% erhält 4,76% erhält 2,38%
zahlt 2,38% zahlt 3,57% zahlt 2,38% erhählt 5,95%erhält 4,76%
zahlt 3,57%zahlt 3,57%zahlt 3,57%erhält 7,14%erhält 7,14%
….

Der Käufer hat zudem nun das Recht einen Zahlungsnachweis des Eigentümers einzufordern, um sicher zu gehen, dass nicht gegen die 50:50 Regelung verstoßen wurde.

Verkauf von Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern (als Anlageimmobilien) gemischt genutzten Immobilien & Grundstücken

Hier gilt weiterhin die „alte“ Provisionsregelung. D.h. der Makler kann weiterhin kostenfrei für den Verkäufer tätig werden und die Provisionshöhe für den Käufer vorgeben.

Wann ist die Provision zu zahlen?

Vermietung

Nach Abschluss eines rechtsgültigen Mietvertrags. Sobald beide Parteien den Mietvertrag unterzeichnet haben und eine schriftliche Ausfertigung erhalten haben, ist die Maklerprovision verdient und fällig.

Verkauf von Immobilien (egal welcher Art)

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags ist die Zahlung der Maklerprovision verdient und fällig. In der Regel liegt das Zahlungsziel innerhalb der 14 Tage nach dem Beurkundungstermin. In besonderen Fällen kann der Makler Zahlungsaufschub gewähren, bspw. wenn die Immobilie erst Monate nach der notariellen Beurkundung übergeben wird und die Zahlung des Kaufpreises dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Dies benötigt allerdings einer vorherigen Absprache mit dem Makler.