In den letzten 10 Jahren hat die Politik einige Änderungen im Immobilienbereich eingeführt, die häufig bis heute noch zu Verwirrung bei „Branchenexternen“ führen. Die Reform der Maklerprovision aus dem Jahr 2020 hat diese Situation nicht verbessert. Aus diesem Grunde möchte ich versuchen die derzeit gültigen Regelungen für meine Region kurz und übersichtlich darzustellen.
Vermietung
Für die Vermietung von Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien) gilt seit Juni 2015 das so genannte Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass derjenige der den Makler bestellt, diesen auch zu zahlen hat.
Beauftragt ein Vermieter einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie geht er mit ihm eine Provisionsvereinbarung ein.
Diese beträgt in Rheinland-Pfalz in der Regel 2 Nettomonatskaltmieten (NKM) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wenn eine Privatperson/familie o.ä. einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragen möchte (weil sie bspw. in ein anderes Bundesland umziehen und den Aufwand alleine nicht stemmen möchten), verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Maklerprovision. Auch diese beträgt in der Regel 2 NMK zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Verkauf von Wohnungen & Einfamilienhäusern
Seit 23.12.2020 gilt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Dieses bezieht sich, wie oben angeführt auf Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
Während der Makler vor Inkrafttreten dieses Gesetzes oftmals kostenfrei für den Verkäufer gearbeitet hat, so DARF er dies nun NICHT mehr. Das Gesetz legt fest, dass der Käufer maximal 50% der Maklerprovision zu tragen hat.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die ortsübliche Maklerprovision in der Region Mayen-Koblenz & Umgebung beträgt 3,57% (inkl. MwSt), dies ist jedoch kein vorgeschriebener Prozentsatz. Die Provision ist eine individuelle Absprache zwischen Makler und Verkäufer, d.h.:
Verkäuferseite
Käuferseite früher
Käuferseite mit neuem Gesetz
Maklerseite früher
Maklerseite mit neuem Gesetz
zahlt keine Provision
zahlt 3,57%
zahlt keine Provision
erhält 3,57%
erhält nichts
zahlt 1,19%
zahlt 3,57%
zahlt 1,19%
erhält 4,76%
erhält 2,38%
zahlt 2,38%
zahlt 3,57%
zahlt 2,38%
erhählt 5,95%
erhält 4,76%
zahlt 3,57%
zahlt 3,57%
zahlt 3,57%
erhält 7,14%
erhält 7,14%
….
…
…
…
…
Der Käufer hat zudem nun das Recht einen Zahlungsnachweis des Eigentümers einzufordern, um sicher zu gehen, dass nicht gegen die 50:50 Regelung verstoßen wurde.
Hier gilt weiterhin die „alte“ Provisionsregelung. D.h. der Makler kann weiterhin kostenfrei für den Verkäufer tätig werden und die Provisionshöhe für den Käufer vorgeben.
Wann ist die Provision zu zahlen?
Vermietung
Nach Abschluss eines rechtsgültigen Mietvertrags. Sobald beide Parteien den Mietvertrag unterzeichnet haben und eine schriftliche Ausfertigung erhalten haben, ist die Maklerprovision verdient und fällig.
Verkauf von Immobilien (egal welcher Art)
Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags ist die Zahlung der Maklerprovision verdient und fällig. In der Regel liegt das Zahlungsziel innerhalb der 14 Tage nach dem Beurkundungstermin. In besonderen Fällen kann der Makler Zahlungsaufschub gewähren, bspw. wenn die Immobilie erst Monate nach der notariellen Beurkundung übergeben wird und die Zahlung des Kaufpreises dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Dies benötigt allerdings einer vorherigen Absprache mit dem Makler.
https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/10/Foto-Provision-scaled.jpeg15782560MartinaWagner81https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/07/Logo_MW_Immobilien_END-300x300.pngMartinaWagner812021-10-24 11:13:502022-03-11 15:44:42Maklerprovision – wer zahlt was und wann?
Der einfache Maklervertrag ist die lockerste aller Vertragsvarianten und muss nicht einmal in schriftlicher Form bestehen.
Er ist im Grunde genommen eine Absprache zwischen einem Verkäufer/Vermieter und einem Makler potentielle Käufer zu finden. Dabei gibt es zwei Besonderheiten:
zum einen kann nicht nur ein Makler beauftragt werden, sondern im Grunde genommen unendlich viele,
zum anderen ist der Makler NICHT dazu verpflichtet irgendeine Tätigkeit auszuführen.
Wozu führt diese „lockere Absprache“?
In der Hoffnung möglichst viele Makler zu engagieren erhöhe die Chance auf einen schnellen Erfolg, übersieht der Verkäufer/Vermieter, dass sich keiner der beauftragten Makler ernsthaft um potenzielle Käufer bemühen wird, da er immer davon ausgehen muss, dass einer der Kollegen oder der Verkäufer selbst bereits einen Kunden gefunden hat. Damit wären bereits investierte Kosten bzw. Arbeitszeit verloren!
Der Makleralleinauftrag
Wie sich aus dem Begriff bereits herauslesen lässt, beauftragt der Verkäufer/Vermieter bei dieser Vertragsform ausschließlich EINEN Makler mit der Vermittlung seiner Immobilie. Dieser Vertrag muss zwingend schriftlich geschlossen werden und verpflichtet den Makler auch rechtlich zu einer „aktiven Tätigkeit“.
Bei dieser Vertragsform darf auch der Eigentümer weiterhin versuchen die Immobilie selbst zu veräußern und Verkaufsaktivitäten durchführen.
Besonderheiten bei dieser Vertragsform:
Findet der Verkauf durch den Eigentümer statt, ist dem beauftragten Immobilienmakler keine Provision zu zahlen.
Verkauft der Eigentümer privat an einen Interessenten, der durch die Aktivität des beauftragten Maklers auf die Immobilie aufmerksam geworden ist, ist die Provision für den Makler weiterhin fällig.
Bringt ein weiterer Makler den Käufer so ist der Alleinauftrag mit dem beauftragten Makler höherwertig und diesem ist die Provision zu zahlen.
Wie sich bereits in der Erklärung zeigt ist diese Vertragsform deutlich komplexer und kann leicht zu Missverständnissen und
Überschneidungen in den Aktivitäten führen.
Der qualifizierte Makleralleinauftrag
Diese Form des Maklervertrags ist grundsätzlich in Form eines schriftlichen Individualvertrags zu gestalten. Beim qualifizierten Makleralleinauftrag (QAA) darf NUR der beauftragte Makler den Verkauf/die Vermietung der Immobilie durchführen.
Das bedeutet:
Der Verkäufer verpflichtet sich, an ihn persönlich herantretende Interessenten, an den beauftragten Makler zu verweisen
Selbst wenn sich der Eigentümer entscheidet die Immobilie selbst zu verkaufen ist er weiterhin provisionspflichtig, auch wenn der Makler nicht zum Verkauf/der Vermietung der Immobilie beigetragen hat.
Diese Vertragsform bietet dem Makler mit Abstand die größte Sicherheit und Wahrscheinlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen. Dementsprechend wird er alle Möglichkeiten ausschöpfen und seine gesamte Energie darin investieren den bestmöglichen Preis in angemessener Zeit zu realisieren.
Bei dieser Variante liegt der gesamte Arbeitsaufwand, die Planung, Organisation und Durchführung des Verkaufs bei dem Makler und der Verkäufer sollte keine Arbeit und keinen Stress mit dem Verkauf der Immobilie haben.
Für den Verkäufer bedeutet dies darüber hinaus auch, dass er sich in der Regel 6 Monate an einen Makler bindet und seinen eigenen Handlungsspielraum am deutlichsten einschränkt. Daher ist es extrem wichtig sich im Vorfeld eingehend beraten zu lassen und ein Vertrauensverhältnis zum Makler Ihrer Wahl aufzubauen.
Ich hoffe ich konnte mit dieser Erklärung ein wenig Klarheit in diese verwirrenden Fachbegriffe bringen und möchte zum Schluss noch einmal ein kurzes Plädoyer für den QAA geben:
Auch wenn der QAA die Handlungsfreiheit des Eigentümers am Weitesten einschränkt, so ist er aus meiner Sicht die einzig zweckmäßige Form des Maklerauftrags, denn wenn man den Verkauf/die Vermietung der Immobilie an einen Profi abgeben möchte, dann doch auch mit Vollservice und als „Rundum Sorglos Paket“. Und wenn man bei der Wahl des Maklers auf Qualifikation, Leistung und die persönliche Sympathie geachtet hat, kann die Zusammenarbeit NUR erfolgreich werden!
Und P.S.: Nicht vergessen – die Maklerprovision ist NUR im Erfolgsfall fällig!
Ganz einfach – um Ihnen den vollen Service bieten zu können!
Gehen Sie davon aus, dass ein ECHTER INTERESSENT überall und zielgerichtet sucht. Mit der Beauftragung vieler Makler handeln Sie sich also keine zusätzlichen Interessenten ein, sondern Sie bieten den gleichen Interessenten Ihr Objekt immer wieder zu verschiedenen Bedingungen und unterschiedlichen Serviceleistungen an!
Dieses Vorgehen ist wenig Vertrauen erweckend und kann potentielle Käufer abschrecken.
Wenn Sie sich FÜR einen Makler entschieden haben, sprechen Sie mit ihm über Fragen und Probleme und lassen Sie sich über alle Aktivitäten informieren! Das ist die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Denn ein Immobilienverkauf kann mehrere Monate dauern und daher sind gegenseitiges Vertrauen und eine gemeinsame Strategie die Grundlage zum Erfolg!
12 gute Gründe auf die Hilfe eines Experten zu setzen!
1. Besonderheit Immobilie
Immobilien sind kein Massenprodukt mit einer Gebrauchsanleitung, sie unterscheiden sich in vielen Bereichen: Lage, Ausstattung, Zustand, Abnutzungsgrad, Erneuerungsbedarf uvm. Da kann es schnell zu einem „Vergleich von Äpfeln mit Birnen“ kommen! Selbst wenn der selbstständige Verkauf von nicht mehr benötigten Dingen dank Portalen wie: Ebay Kleinanzeigen, Mobile, Vinted, Momox und Co. einfacher denn je erscheint – so lässt sich eine Immobilie dann doch nur schlecht mit dem alten ausgedienten Kinderfahrrad im Keller vergleichen.
2. Marktkenntnis
Immobiliensuchende verfügen heute über den Luxus sich über das Internet einen hervorragenden Überblick über die aktuelle Marktlage verschaffen zu können. Sie können Angebote vergleichen und gewinnen schnell ein Gefühl dafür welche Stadtteile/Regionen gefragt sind und welches Preisgefüge angemessen ist. Als Immobilienmakler beobachtet man eben diese Entwicklungen permanent. Immobilienmakler kennen Angebot und Nachfrage und wissen nicht nur diese zu bewerten, sondern auch den Wert der Immobilien zu bewerten. Diese Informationen kann der Immobilienmakler transparent an potentielle Verkäufer weitergeben und spart so Unmengen an Zeit und Recherche.
3. Immobilienbewertung
Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie? Der Immobilienmakler schon. Während viele Eigentümer dazu neigen ihre Immobilie über zu bewerten, da sie den emotionalen Wert, die Erinnerungen und all die investierte Arbeit im Hinterkopf haben, sind andere Eigentümer zu bescheiden und haben die Wertsteigerung auf dem boomenden Markt nicht Blick. Beides kann im Verkaufsprozess verheerende Folgen haben! Während ein zu hoher Preiswunsch potentielle Käufer verprellen kann, bringt eine zu geringe Preisforderung sehr wahrscheinlich unnötige finanzielle Einbußen mit sich. Der Immobilienmakler ist in der Lage den Wert der Immobilie neutral und marktorientiert zu bestimmen und somit einen realistischen Verkaufspreis für die Immobilie zu ermitteln. Dabei helfen ihm neben der Marktkenntnis, spezielle Softwaresysteme, Bewertungsrichtlinien und -verfahren über welche der Laie nicht verfügt.
4. Umfassender Service
„Der (die) schließen den Interessenten die Tür auf und kassieren dafür viel Geld…“ ist ein oft gehörtes und weit verbreitetes Vorurteil gegenüber Maklern. Die Wahrheit sieht jedoch deutlich anders aus. Zum Service eines professionellen Maklers gehören:
eine umfassende Beratung bereits im Vorfeld der Veräußerung
eine marktpreisorientierte Bewertung ihrer Immobilie
die Erarbeitung einer passenden Vermarktungsstrategie entsprechend ihren Wünschen
die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
den Kontakt und Umgang mit den relevanten Behörden (Katasteramt, Bauamt, Grundbuchamt, Finanzamt, Hausverwaltungen, Notariate uvm.) zur Beschaffung der Unterlagen
die Klärung von Sachverhalten im Zusammenhang möglicher Lasten & Rechte, zusätzlicher Bebauung, Vorkaufsrechten, Besonderheiten in Teilungserklärungen, Sondernutzungs-rechte uvm.
das Erstellen der Verkaufsunterlagen
das Marketing
die Planung, Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen
die Preisverhandlungen
die Vorbereitung des Notarvertrags, inklusive der relevanten für den Verkäufer wichtigen Klauseln
die Klärung von Fragen rund um den Notartermin- und vertrag
die Begleitung zu Beurkundung
die Übergabe der Immobilie zum geplanten Termin inklusive der Anfertigung eines Übergabeprotokolls
5. Ausbildung & Qualifikation
Generell ist der Titel „Makler“ oder „Immobilienmakler“ in Deutschland nicht geschützt. Was heißt das? Jeder kann ein Gewerbe nach § 34 C anmelden und ein Maklerbüro eröffnen. Daher ist es umso wichtiger nach einem zertifizierten Makler zu suchen. Schauen Sie auf der Homepage nach den Qualifikationen und dem Werdegang oder fragen sie den Makler danach, um eine gute Entscheidung zu treffen.
6. Vermarktung der Immobilie
„Ein paar Handyfotos machen und ins Internet stellen, das kann ich auch alleine!“ Auch diese Aussage hört man oftmals im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf. In besonders gefragten Gebieten mag dies funktionieren, sobald sich die Immobilie jedoch in einer nicht so begehrten Lage oder Zustand befindet, kann ein gutes Marketing den Unterschied machen.
Fotos sind das Aushängeschild der Immobilie, insbesondere da inzwischen beinahe 90 % der Immobilien über das Internet verkauft werden. Hier sollte man auf einen Profi setzen.
zur rechtlich korrekten Vermarktung einer Immobilie ist das Vorhandensein eines Energieausweis zwingend notwendig. Dieser sollte bereits vor Beginn der Verkaufsbemühungen vorliegen. Ein guter Makler sorgt dafür!
Grundrisse sind aufgrund ihres Alters oder einer Vielzahl von Vervielfältigungen oftmals kaum lesbar, hier kann eine professionelle Aufarbeitung (durch den Makler) schnell Abhilfe schaffen
von einem privaten Verkäufer wird in der Regel kein Exposé erwartet. Ein professionell erstelltes, kann aber zur Gewinnung neuer Interessenten führen und den Käuferkreis erweitern.
7. Besichtigungstermine
All die Telefon- oder Emailanfragen zur Hausbesichtigung koordinieren kann extrem zeitaufwendig und kompliziert werden. Viele Interessenten haben Sonderwünsche und Terminvorlieben oder versuchen möglichst der Erste zu sein, um die Chancen auf einen Kauf zu erhöhen. Dabei kann man sich als engagierter Verkäufer leicht verzetteln und seine gesamte Freizeit mit diversen Besichtigungsterminen füllen. Umso ärgerlicher, wenn die „ach so interessierten Käufer“ dann doch nicht erscheinen und man ggf. andere Termine verschoben hat. Und woran erkennt man ob es sich bei dem Interessenten wirklich um einen potentiellen Käufer oder doch einen „Immobilientouristen“ handelt, der in seiner Freizeit gerne Häuser anschaut oder seine Neugier stillt? Und wie kann man sich sicher sein, wer da tatsächlich vor der Haustüre steht – kontrolliert man den Personalausweis? Und was, wenn jemand ihn nicht vorzeigen möchte? Oder wenn man ein unangenehmes Bauchgefühl hat oder sich einfach unwohl fühlt? Durch das Engagieren eines Maklers lassen sich all diese Schwierigkeiten einfach umschiffen.
8. Verhandlungsführung
Neutralität und Distanz zum Objekt sind hier die Schlüsselwörter! Ein privater Anbieter hat immer Erinnerungen und Emotionen im Hinterkopf. Auch Kosten und investierte Arbeit schwingen sicherlich im Hintergrund mit. Und so kommt es nicht selten vor, dass potentielle Käufer kein gutes Haar an Dingen lassen, die einem selbst lieb und teuer sind. Sei es um den Kaufpreis zu drücken oder weil sie einfach einen anderen Geschmack bzw. andere Vorstellungen von der Traumimmobilie haben. Eine effiziente und zielführende Preisverhandlung ist in einer solchen Situation absolut undenkbar. Ein guter Makler kann als neutraler Vermittler agieren, erspart dem Eigentümer die teilweise verletzenden Aussagen potentieller Interessenten und verhandelt den bestmöglichen Preis für den Verkauf der Immobilie.
9. Bonitätsprüfung
Es kommt immer wieder vor, dass man im Gespräch mit ehemaligen Privatverkäufern erfährt, dass ein Kaufvertrag kurz vor dem Beurkundungstermin geplatzt ist, weil die Finanzierung des Käufers nicht gewährt wurde. Dies ist nicht nur ärgerlich und verschwendet unnötig Zeit, da der gesamte Verkaufsprozess nun wieder erneut gestartet wird, sondern kann im schlechtesten Fall auch Kosten verursachen. Daher ist es absolut unerlässlich, VOR der Beauftragung des Notars eine schriftliche Finanzierungsbestätigung vom Kreditinstitut des Käufers einzuholen. Die erforderlichen Unterlagen für all dies stellt ein professioneller Makler gerne zusammen und führt auch die notwendige Korrespondenz durch.
10. Vermögenschadenhaftpflicht
Auch ein Profi mit langer Berufserfahrung ist nicht fehlerlos. Selbst ein kleiner Zahlendreher kann im Zuge eines Immobilienverkaufs erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Aus diesem Grund ist ein professioneller Immobilienmakler gegen derartige Vermögen-schäden versichert und schützt somit natürlich auch seine Kunden.
Als Privatverkäufer haften Sie für all Ihre Aussagen! Ein Fehler kann hier zu einem großen finanziellen Schaden oder im schlimmsten Fall zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führen. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Verkäufers.
11. Kundenbetreuung & Qualitätsmanagement
Ein guter Makler bleibt auch nach Abschluss einer Immobilientransaktion im Kontakt mit beiden Seiten und vermittelt bei möglicherweise auftretenden Konflikten und Schwierigkeiten.
12. Die Maklerprovision ist NUR im Erfolgsfall fällig!
Ist der Immobilienmakler mit dem Verkauf des Objektes nicht erfolgreich, ist der Verkäufer auch nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Der Makler geht also mit seiner Arbeitskraft und den finanziellen Aufwendungen für Fotos. Marketing, Energieausweis und Co. in Vorleistung. Wenn dies nicht Grund genug ist volles Engagement in den bestmöglichen Verkauf der Immobilie zu legen!
Überzeugt? Dann kontaktieren Sie mich gerne!
Noch nicht überzeugt? Sie haben noch Fragen? Ich berate Sie gerne!
https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/09/Verhandlung-3-scaled.jpeg8532560MartinaWagner81https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/07/Logo_MW_Immobilien_END-300x300.pngMartinaWagner812021-09-08 09:42:432021-09-08 20:37:58Wozu brauche ich überhaupt einen Makler ???
Sie haben endlich nach langer Suche Ihre Traumimmobilie gefunden und sind froh, dass Sie sich die Maklerprovision sparen konnten? Sie freuen sich auf Ihr neues Zuhause aber haben gerade 1000 Fragen?
Kann ich sicher sein, dass wir das Haus tatsächlich bekommen?
Woher erhalte ich die beste Finanzierung und worauf muss ich dabei achten? – wieviel Zeit habe ich dafür?
Welche Unterlagen benötige ich zum Kauf der Immobilie?
Gibt es Baulasten, Baubeschränkungen, Denkmalschutz, versteckte Schäden am Haus?
Gibt es ggf. Wegerechte oder andere Lasten auf dem Grundstück?
Ist eine energetische Sanierung notwendig und welche Kosten kommen ggf. auf mich zu?
Wer beauftragt den Notar?
Wer kann mir meine Fragen zum Notarvertrag erklären?
Welche Nebenkosten kommen auf mich zu?
Wann kann ich die Immobilie übernehmen?
Worauf muss ich bei der Übernahme der Immobilie achten?
Bekomme ich alle Unterlagen zum Haus vom Eigentümer? Und vielleicht noch einige andere mehr…
Würden Sie sich wohler fühlen, wenn Ihnen ein Immobilienprofi all diese Fragen beantworten könnte und Sie bei dem umfangreichen Prozess begleiten würde?
Dann kontaktieren Sie mich gerne. In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch können wir die Details erörtern.
https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/08/Martina-7-scaled.jpg17072560MartinaWagner81https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/07/Logo_MW_Immobilien_END-300x300.pngMartinaWagner812021-08-09 20:18:412021-08-19 16:54:52Neu im Angebot! Service für Käufer „von Privat“
Sie haben sich entschlossen ihre Immobilie (Eigenheim, Erbschaftsobjekt, Renditeobjekt, Grundstück, Gewerbeimmobilie etc.) zu verkaufen und bereits einen passenden Käufer gefunden?
Oftmals läuft der Verkaufsprozess bis zu diesem Punkt gut und sehr einfach, doch dann steht man häufig vor einer Vielzahl von Fragen:
Welche Unterlagen benötigen wir für den Verkauf?
Muss ein Energieausweis vorhanden sein?
Gibt es Informationen über die Immobilie, die ich dem Käufer unbedingt mitteilen muss?
Sollen noch Bereiche renoviert werden?
Wie kann ich mir sicher sein, dass der Käufer den Kaufpreis auch zahlen kann?
Welche Informationen benötige ich vom Käufer?
Wo soll der Kauf beurkundet werden?
Wer beauftragt den Notar?
Kann mir jemand Fragen zum Notarvertrag beantworten?
Kommen auch Kostenauf michzu?
Wie lösche ich eine Grundschuld oder löse ein Darlehen ab?
Werden Vorfälligkeitszinsen fällig und wenn ja in welcher Höhe?
Muss ich einen finanziellen Gewinn beim Verkauf versteuern? Und vielleicht noch einige andere Fragen…
Würden Sie sich wohler fühlen, wenn ein Profi z.B. folgendes übernimmt:
die notwendigen Unterlagen bei Ämtern und Behörden besorgt und alle notwendigen Anfragen stellt?
den Energieausweis in Auftrag gibt und vorlegt?
die notwendigen Verkaufsunterlagen zusammenstellt?
den Notarvertrag vorbereitet, in Auftrag gibt und mit Ihnen und den Käufern die Details bespricht?
die Finanzierungsbestätigung des Käufers einholt?
Ihnen den Ablauf bzgl. der Ablösung von Krediten/ Löschung von Grundschulden u.ä. erklärt?
Sie über mögliche weitere Kosten informiert?
Dann haben Sie in mir einen kompetenten Partner gefunden.
https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/08/Martina-8-scaled.jpg17072560MartinaWagner81https://martinawagnerimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/07/Logo_MW_Immobilien_END-300x300.pngMartinaWagner812021-08-09 20:16:522021-08-09 21:30:47Neu im Angebot – Service für Privatverkäufer!