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Schon 2018 hat die Bundesregierung eine Reform der Grundsteuer beschlossen, mit dem Ziel die Besteuerung von Grundstücken, einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, fairer, unbürokratischer und rechtssicher zu gestalten.

In diesem Jahr soll die Erhebung der hierzu notwendigen Daten beginnen – und auch abgeschlossen werden, so dass die neue Regelung dann ab 01.01.2025 in Kraft treten kann.

In Rheinland-Pfalz ist das Ganze wie folgt geplant:

  • 03/22 gegen Ende des Monats soll die Aufforderung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung durch das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit den Finanzministerien der Länder öffentlich bekannt gemacht werden
  • ab 05/22 sollen die betroffenen Haushalte (ca. 2,5 Mio in Rheinland-Pfalz) ein Schreiben inkl. einer Ausfüllhilfe durch die Landesfinanzverwaltung erhalten
  • ab 07/22 sollen die Daten über das Online Portal ELSTER, das auch für die elektronische Steuererklärung genutzt wird, hochgeladen werden können
  • bis zum 31.10.2022 sollen alle Eigentümer Ihre Daten & Informationen abgegeben haben

Wie das Formular und die so genannte „Bewertungserklärung für Grundsteuerzwecke“ tatsächlich aussehen wird ist bisher nur in Teilen bekannt. Sicher ist jedoch, dass dies eine erhebliche Zusatzbelastung für Steuerberater & Finanzämter bedeuten wird.  Deutschlandweit sprechen wir von ca. 37 Millionen Datensätzen.

UND, dass die Eigentümer gegenüber dem Finanzamt SELBSTVERANTWORTLICH für die getätigten Angaben haften.

Martina Wagner sitzt an einem Tisch und schaut sich die Grundrisspläne einer Immobilie an

Sobald weitere Informationen zu diesem neuen Prozess bekannt werden, gebe ich diese natürlich unmittelbar über meine Homepage & Social Media an meine Kunden und Follower weiter. Ich stehe im kontinuierlichen Austausch mit Branchenexperten & Steuerfachpersonal.

Bis dahin bietet bspw. Frau Anette Moesta MdL einen Online Informationsabend zu diesem Thema an.

Termin: 28.03.2022 um 18:00 Uhr

Anmeldung über das Kontaktformular auf Ihrer Homepage https://anette-moesta-mdl.de/kontakt/ oder telefonisch.

Im Grunde genommen gibt es nun 3 Möglichkeiten:

  1. Selbst beziehen
  2. Verkauf
  3. Vermietung

„Selbst beziehen“

Sie haben eine Immobilie geerbt, die Ihnen gefällt oder im Zuge von Umbauarbeiten und Renovierungen entsprechend Ihren Vorstellungen gestaltet werden kann? Dann benötigen Sie lediglich den Erbschein und können die Immobilie damit auf Sie im Grundbuch eintragen lassen.

Sie haben als Erbengemeinschaft geerbt und möchten die Immobilie beziehen? Sofern Sie als einziger der Erben am Besitzübergang interessiert sind, müssen Sie die anderen Parteien „ausbezahlen“. Hierzu ist zunächst eine Bewertung der Immobilie notwendig. Hierzu können Sie bei einem Sachverständigen oder einem entsprechend ausgebildeten Makler eine Wertermittlung in Auftrag geben. Anschließend sollten Sie mit Bank, ggf. Steuerberater und Notar die nächsten Schritte planen.

Verkauf

Wann kann sich ein Verkauf lohnen?

  • Wenn die Immobilie von der Spekulationssteuer befreit ist (in den letzten 2 Jahren vom Eigentümer bewohnt oder länger als 10 Jahre im Besitz)
  • Wenn Sie eine größere Anschaffung planen oder größere Renovierungen an einer eigenen Immobilie, etc.
  • Sie sehen sich einfach nicht als Vermieter und haben keine Zeit/Lust sich einzuarbeiten?
  • Sie haben als Erbengemeinschaft geerbt und eine Vermietung wäre aufgrund der Anzahl an Erben zu kompliziert?

In diesen Fällen wird wahrscheinlich ein Verkauf die richtige Entscheidung sein.

Auch hier wäre der 1. Schritt eine Bewertung der Immobilie erstellen zu lassen. Falls Sie einen Makler engagieren möchten, schauen Sie sich 2-3 potentielle Bewerber an und lassen diese eine Bewertung für Sie erstellen. Dies gibt Ihnen ein besseres Gefühl dafür, wie die einzelnen Experten arbeiten und wo der Wert der Immobilie liegt. (Nicht immer ist die höchste Bewertung die Beste/Richtige! Achten Sie darauf, wie die Makler argumentieren und ihre Wertermittlung begründen). Gerade für eine Erbengemeinschaft kann sich ein Makler auszahlen. Je mehr Personen involviert sind, desto schwieriger ist oftmals die Kommunikation und desto unterschiedlicher häufig die emotionale Bindung an das betroffene Objekt.

Vermietung

  • Sind Sie sich noch nicht sicher ob Sie selbst oder ggf. Ihre Kinder in einigen Jahren selbst einziehen möchten oder die emotionale Bindung an die Immobilie ist zu hoch für einen Verkauf, dann ist eine Vermietung sicherlich der bessere Weg.
  • Sie haben keine Notwendigkeit für eine große Finanzspritze? Auch dann kann die Vermietung im Sinne einer Kapitalanlage die zielführende Entscheidung sein. Dann sollten Sie auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen, um zu prüfen wie rentabel das Objekt tatsächlich ist und wie eventuelle Leerstände ausgeglichen werden können. Ein gesundes Verhältnis zwischen Mieteinnahmen und Kosten der Vermietung ist hier das A und O.
Mietangebot - Martina Wagner Immobilien

Sind sie noch immer unsicher, welche Variante die bessere für Sie in der jeweiligen Situation ist? Ich berate Sie gerne!