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Wenn es um den Notarvertrag mit all den Klauseln und dem „Fach Chinesisch“ geht, kommt der ein oder andere Privatverkäufer doch ins Wanken. Wie Sie Fallstricke geschickt umgehen können, lesen Sie hier.

Im Grunde genommen gibt es nun 3 Möglichkeiten:

  1. Selbst beziehen
  2. Verkauf
  3. Vermietung

„Selbst beziehen“

Sie haben eine Immobilie geerbt, die Ihnen gefällt oder im Zuge von Umbauarbeiten und Renovierungen entsprechend Ihren Vorstellungen gestaltet werden kann? Dann benötigen Sie lediglich den Erbschein und können die Immobilie damit auf Sie im Grundbuch eintragen lassen.

Sie haben als Erbengemeinschaft geerbt und möchten die Immobilie beziehen? Sofern Sie als einziger der Erben am Besitzübergang interessiert sind, müssen Sie die anderen Parteien „ausbezahlen“. Hierzu ist zunächst eine Bewertung der Immobilie notwendig. Hierzu können Sie bei einem Sachverständigen oder einem entsprechend ausgebildeten Makler eine Wertermittlung in Auftrag geben. Anschließend sollten Sie mit Bank, ggf. Steuerberater und Notar die nächsten Schritte planen.

Verkauf

Wann kann sich ein Verkauf lohnen?

  • Wenn die Immobilie von der Spekulationssteuer befreit ist (in den letzten 2 Jahren vom Eigentümer bewohnt oder länger als 10 Jahre im Besitz)
  • Wenn Sie eine größere Anschaffung planen oder größere Renovierungen an einer eigenen Immobilie, etc.
  • Sie sehen sich einfach nicht als Vermieter und haben keine Zeit/Lust sich einzuarbeiten?
  • Sie haben als Erbengemeinschaft geerbt und eine Vermietung wäre aufgrund der Anzahl an Erben zu kompliziert?

In diesen Fällen wird wahrscheinlich ein Verkauf die richtige Entscheidung sein.

Auch hier wäre der 1. Schritt eine Bewertung der Immobilie erstellen zu lassen. Falls Sie einen Makler engagieren möchten, schauen Sie sich 2-3 potentielle Bewerber an und lassen diese eine Bewertung für Sie erstellen. Dies gibt Ihnen ein besseres Gefühl dafür, wie die einzelnen Experten arbeiten und wo der Wert der Immobilie liegt. (Nicht immer ist die höchste Bewertung die Beste/Richtige! Achten Sie darauf, wie die Makler argumentieren und ihre Wertermittlung begründen). Gerade für eine Erbengemeinschaft kann sich ein Makler auszahlen. Je mehr Personen involviert sind, desto schwieriger ist oftmals die Kommunikation und desto unterschiedlicher häufig die emotionale Bindung an das betroffene Objekt.

Vermietung

  • Sind Sie sich noch nicht sicher ob Sie selbst oder ggf. Ihre Kinder in einigen Jahren selbst einziehen möchten oder die emotionale Bindung an die Immobilie ist zu hoch für einen Verkauf, dann ist eine Vermietung sicherlich der bessere Weg.
  • Sie haben keine Notwendigkeit für eine große Finanzspritze? Auch dann kann die Vermietung im Sinne einer Kapitalanlage die zielführende Entscheidung sein. Dann sollten Sie auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen, um zu prüfen wie rentabel das Objekt tatsächlich ist und wie eventuelle Leerstände ausgeglichen werden können. Ein gesundes Verhältnis zwischen Mieteinnahmen und Kosten der Vermietung ist hier das A und O.
Mietangebot - Martina Wagner Immobilien

Sind sie noch immer unsicher, welche Variante die bessere für Sie in der jeweiligen Situation ist? Ich berate Sie gerne!

Der Kauf vom Haus ist für viele (junge) Menschen ein Traum – und – in der heutigen Zeit ist die Immobilie als Kapitalanlage gefragt wie selten zuvor.

Gerade wer zum 1. Mal eine Immobilie erwirbt, wird gerne mit Fachbegriffen bombardiert und hat oft nach Beratungsgesprächen mehr Frage- als Ausrufezeichen im Gesicht.

Daher möchte ich an dieser Stelle einmal kurz den Begriff Kaufnebenkosten klären:

Neben dem Kaufpreis der Immobilie fallen 2-3 weitere Kosten an, die bei der Finanzierung zu berücksichtigen sind:

beträgt in Rheinland-Pfalz 5% des Immobilienkaufpreises

Sie ist an das Finanzamt zu entrichten und wird in der Regel unmittelbar im Anschluss an den notariellen Beurkundungstermin schriftlich eingefordert.

TIPP: werden Mobiliar/Anbauten (Einbauküche, Einbauschränke oder Regale, Markisen o.ä.) mitverkauft so können diese „eingepreist“ werden. Dieser Anteil des Kaufbetrags wird dann nicht mit Grunderwerbsteuer besteuert!

beträgt in Rheinland-Pfalz 1,5% des Immobilienkaufpreises

Sie ist an das beurkundende Notariat zu zahlen und ist in der Regel unmittelbar im Anschluss an den Beurkundungstermin zu zahlen. Die Grundbuchgebühr wird meistens erst später, bei Umschreibung fällig.

Zur Info: Die Wahl des Notariats liegt beim Käufer der Immobilie (da dieser ihn auch bezahlt). Die Gebühr ist aber gesetzlich festgelegt und daher bei allen Notariaten gleich.

Die Maklerprovision

  • Dieser Kostenpunkt ist natürlich nur dann fällig, wenn die Immobilie mit Hilfe eines Maklers veräußert wurde
  • Die Provisionshöhe kann variieren. Ortsüblich sind in Rheinland-Pfalz 3,57% 
  • Die Provision ist im Anschluss an den notariellen Beurkundungstermin fällig.

Sie haben noch Fragen?