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Viele Eigentümer sind der Überzeugung, dass man für die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses keinen Makler benötigt, wo der Mehrwert eines Maklers liegen könnte, lesen Sie hier.

In den letzten 10 Jahren hat die Politik einige Änderungen im Immobilienbereich eingeführt, die häufig bis heute noch zu Verwirrung bei „Branchenexternen“ führen. Die Reform der Maklerprovision aus dem Jahr 2020 hat diese Situation nicht verbessert. Aus diesem Grunde möchte ich versuchen die derzeit gültigen Regelungen für meine Region kurz und übersichtlich darzustellen.

Vermietung

Mietangebot - Martina Wagner Immobilien

Für die Vermietung von Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien) gilt seit Juni 2015 das so genannte Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass derjenige der den Makler bestellt, diesen auch zu zahlen hat.

Beauftragt ein Vermieter einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie geht er mit ihm eine Provisionsvereinbarung ein.

Diese beträgt in Rheinland-Pfalz in der Regel 2 Nettomonatskaltmieten (NKM) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wenn eine Privatperson/familie o.ä. einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragen möchte (weil sie bspw. in ein anderes Bundesland umziehen und den Aufwand alleine nicht stemmen möchten), verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Maklerprovision. Auch diese beträgt in der Regel 2 NMK zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Verkauf von Wohnungen & Einfamilienhäusern

Besichtigungstermin - Martina Wagner Immobilien

Seit 23.12.2020 gilt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Dieses bezieht sich, wie oben angeführt auf Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.

Während der Makler vor Inkrafttreten dieses Gesetzes oftmals kostenfrei für den Verkäufer gearbeitet hat, so DARF er dies nun NICHT mehr. Das Gesetz legt fest, dass der Käufer maximal 50% der Maklerprovision zu tragen hat.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die ortsübliche Maklerprovision in der Region Mayen-Koblenz & Umgebung beträgt 3,57% (inkl. MwSt), dies ist jedoch kein vorgeschriebener Prozentsatz. Die Provision ist eine individuelle Absprache zwischen Makler und Verkäufer, d.h.:

VerkäuferseiteKäuferseite früherKäuferseite mit neuem GesetzMaklerseite früherMaklerseite mit neuem Gesetz
zahlt keine Provisionzahlt 3,57% zahlt keine Provision erhält 3,57% erhält nichts
zahlt 1,19% zahlt 3,57% zahlt 1,19% erhält 4,76% erhält 2,38%
zahlt 2,38% zahlt 3,57% zahlt 2,38% erhählt 5,95%erhält 4,76%
zahlt 3,57%zahlt 3,57%zahlt 3,57%erhält 7,14%erhält 7,14%
….

Der Käufer hat zudem nun das Recht einen Zahlungsnachweis des Eigentümers einzufordern, um sicher zu gehen, dass nicht gegen die 50:50 Regelung verstoßen wurde.

Verkauf von Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern (als Anlageimmobilien) gemischt genutzten Immobilien & Grundstücken

Hier gilt weiterhin die „alte“ Provisionsregelung. D.h. der Makler kann weiterhin kostenfrei für den Verkäufer tätig werden und die Provisionshöhe für den Käufer vorgeben.

Wann ist die Provision zu zahlen?

Vermietung

Nach Abschluss eines rechtsgültigen Mietvertrags. Sobald beide Parteien den Mietvertrag unterzeichnet haben und eine schriftliche Ausfertigung erhalten haben, ist die Maklerprovision verdient und fällig.

Verkauf von Immobilien (egal welcher Art)

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags ist die Zahlung der Maklerprovision verdient und fällig. In der Regel liegt das Zahlungsziel innerhalb der 14 Tage nach dem Beurkundungstermin. In besonderen Fällen kann der Makler Zahlungsaufschub gewähren, bspw. wenn die Immobilie erst Monate nach der notariellen Beurkundung übergeben wird und die Zahlung des Kaufpreises dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Dies benötigt allerdings einer vorherigen Absprache mit dem Makler.