Sie möchten Ihre Immobilie PRIVAT VERKAUFEN
Teil IV – Notarielle Beurkundung und dann?
Letzte Phase – Notarielle Beurkundung!
Bis zu diesem Punkt kommen viele Privatverkäufer noch sehr gut zurecht und fühlen sich sicher, aber wenn es dann um den Notarvertrag mit all den Klauseln und dem „Fach Chinesisch“ geht, kommt der ein oder andere dann doch ins Wanken!
Und das nicht zu unrecht. Denn als Privatverkäufer haftet man natürlich auch rechtlich für seine Aussagen und Zusagen!
Wie funktioniert das nun aber mit dem Notarvertrag?
– da der Käufer die Notarkosten zu tragen hat, wählt dieser in der Regel den Notar aus. Da die meisten Menschen selten Berührungspunkte mit Notariaten haben und selten einen bestimmten nutzen möchten, kann man sich hier auch einigen.
– zur Erstellung des Notarvertrags benötigt der Notar natürlich verschiedenste Angaben von Käufer & Verkäufer sowie über die Immobilie. Als Immobilienmakler nutzt man hierfür einen so genannten NOTARDATENBOGEN.
Gerne sende ich Ihnen ein Exemplar zur Unterstützung zu!
Den Vertragsentwurf erhalten Sie in der Regel via Email vorab, da der Notar keine rechtliche Beratung vornimmt, haben Sie normalerweise ca. 10 Tage zur rechtlichen Prüfung des Vertrags bevor der tatsächliche Beurkundungstermin stattfindet.
Wenn Sie Fragen haben oder die oft kompliziert formulierten Klauseln nicht verstehen, scheuen Sie sich nicht im Notariat anzurufen und sich das erklären zu lassen, im Termin vergisst man es dann doch häufig, vor Aufregung und unterschreibt dann etwas, das man nicht versteht……
Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist, biete ich als EINZIGE MAKLERIN im Umkreis einen Abwicklungsservice für Privatverkäufer an – Sie können also den gesamten komplizierten Ballast an mich abgeben – wie das genau funktioniert, lesen Sie hier:
Und das passiert NACH der notariellen Beurkundung!
Viele reagieren dann oft überrascht, denn NEIN mit dem Beurkundungstermin ist der Akt des Verkaufs zwar faktisch vollzogen, aber bevor der neue Eigentümer einziehen kann, dauert es noch ein wenig…..
Was in der Zwischenzeit passiert? Ich verrate es Ihnen gerne!
Im Anschluss an die notarielle Beurkundung des Verkaufs arbeiten die Notariatsgehilfen auf Hochtouren und verschicken Unterlagen bzw. fordern sie an….
Sobald die so genannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts liegt vor, das Vorkaufsrecht der jeweiligen Gemeinde wurde „abgelehnt“ und die Auflassungsvormerkung wurde im Grundbuch eingetragen, erhalten Sie als Verkäufer vom Notariat, dass der Käufer aufgefordert wurde den Kaufpreis zu zahlen.
In der Regel dauert dies 4-6 Wochen.
In dieser Zeit sollten Sie dem Käufer NICHT den Schlüssel zur Immobilie übergeben und ihn munter beginnen lassen zu renovieren, Wände heraus zu reißen oder Ähnliches, denn wer haftet in dieser Zeit? SIE!
Termine mit Handwerkern oder Maß nehmen für Möbel o.ä. sind aber natürlich in Absprach überhaupt kein Problem!
Erst wenn der Kaufpreis vollständig auf Ihrem Konto eingegangen ist, sollten Sie die Immobilie übergeben:
Vergessen Sie nicht GEMEINSAM die ZÄHLERSTÄNDE abzulesen!